Was ist den eigentlich….

Der Verkehrswert?

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre! (§194 BauGB)

So heist offiziell im Gesetz.

Der Verkehrswert, gleichbedeutend zu Marktwert, ist also nach dem Gesetz ein bestimmter Preis für ein Grundstück, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung des Verkehrswertes bezieht, unter normalen Umständen zu erzielen wäre.

Ist das Grundstück bebaut, ist der Sach- oder Ertragswert der Immobilie zum Grundstückswert hinzu zu rechnen.

Der Verkehrswert muss jedoch nicht identisch sein, mit dem Preis, der letztendlich für die Liegenschaft gezahlt wird. Hier fließen zusätzlich alle die Dinge ein, die von Gesetzes wegen ausgeschlossen sind, in der Regel jedoch mit den Kaufpreis bestimmen.