Der Verkehrswert des mit einer Immobilie bebauten Grundstückes wird ausgehend von den Herstellungskosten ermittelt.
Der rechtliche Rahmen ist durch die ImmowertV vorgegeben.
Der Verkehrswert des mit einer Immobilie bebauten Grundstückes wird ausgehend von den Herstellungskosten ermittelt.
Der rechtliche Rahmen ist durch die ImmowertV vorgegeben.