Der Verkehrswert des mit einer Immobilie bebauten Grundstückes wird ausgehend von den Herstellungskosten ermittelt.
Der rechtliche Rahmen ist durch die ImmowertV vorgegeben.
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Der Verkehrswert des mit einer Immobilie bebauten Grundstückes wird ausgehend von den Herstellungskosten ermittelt.
Der rechtliche Rahmen ist durch die ImmowertV vorgegeben.