Der Verkehrswert des mit einer Immobilie bebauten Grundstückes wird ausgehend von den Herstellungskosten ermittelt.
Der rechtliche Rahmen ist durch die ImmowertV und die Sachwertrichtlinie vorgegeben.
Der Verkehrswert des mit einer Immobilie bebauten Grundstückes wird ausgehend von den Herstellungskosten ermittelt.
Der rechtliche Rahmen ist durch die ImmowertV und die Sachwertrichtlinie vorgegeben.