Zum Inhalt springen
SV – Büro Rödder

SV – Büro Rödder

Diese Seite befindet sich im Umbau – Daher sind noch nicht alle Bereiche verfügbar

  • Leistungsspektrum
  • Referenzen
    • Gutachtenliste
    • Kundenstimmen
  • Anfrage
  • Kontakt
    • Mail schreiben
    • Postbox
  • Datenschutzerklärung
    • Datenauszug
    • Löschanfrage
  • Impressum
  • Extern
    • Netzwerk
    • Gesetze und Verordnungen
      • BauGesetzBuch – BauGB
      • Bauordnungen
        • BauO NRW 2018
Veröffentlicht am 25. Oktober 20219. Februar 2023 von Guido

Sachvertverfahren

Der Verkehrswert des mit einer Immobilie bebauten Grundstückes wird ausgehend von den Herstellungskosten ermittelt.
Der rechtliche Rahmen ist durch die ImmowertV vorgegeben.

KategorienTextblock 1 SchlagwörterImmowert, Sachwertrichtlinie, Sachwertverfahren

Beitrags-Navigation

Vorheriger BeitragZurück Ertragwertverfahren
Nächster BeitragWeiter Warum brauche ich eigentlich ein Verkehrswertgutachten?
Datenschutzerklärung Mit Stolz präsentiert von WordPress
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen